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September 2004:

Bitte um das Kirchgeld 2004
 


Sehr geehrte, liebe Pfarrangehörige
,
auch heuer, diesmal etwas später, dürfen wir Sie um das Kirchgeld für das Jahr 2004 bitten.
Wie Sie sicher wissen, ist "Kirchgeld" nicht mit "Kirchensteuer" gleichzusetzen.

Das Kirchgeld verbleibt ausschließlich in unserer Pfarrei und wird für deren Belange eingesetzt, insbesondere zur Deckung der laufenden Unterhaltskosten der kirchlichen Gebäude, wie Heizung, Strom, Versicherungen, Reinigung und der Bedarf für das Pfarrbüro, sowie verschiedene Dienstleistungen.

Kirchgeldpflichtig ist, wer im Pfarrgebiet seinen Hauptwohnsitz hat, über 18 Jahre alt ist und ein jährliches Einkommen von mehr als 1.800.-- EURO hat.

Da der Kirchenverwaltung in vielen Fällen nicht
bekannt ist, ob z.B. Ehefrauen, Jugendliche in Ausbildung etc., das genannte Einkommen haben, ergeht der Kirchgeldbescheid grundsätzlich an alle volljährigen Katholiken.

Es kann jeder selbst feststellen, ob er kirchgeldpflichtig ist.

Das Kirchgeld beträgt je nach Einkommenshöhe pro Person zwischen  
€ 1,50 bis € 15,--.

Eine Festlegung seitens der Kirchenverwaltung erfolgt nicht.
Den Betrag möge jeder für sich festlegen.
In vielen Pfarreien wird als
Untergrenze der Betrag von € 5,-- empfohlen.

Ihre Spende ist gegenüber dem Finanzamt in voller Höhe absetzbar. Als Nachweis genügt
der Einzahlungs- (Überweisungs-) Beleg.

Für Beträge über 100,--Euro werden
Spendenquittungen zugesandt.

Bitte geben Sie Ihre genaue Anschrift
mit Straße und Hausnummer an.
Sie können das Kirchgeld auch bar im
Pfarrbüro einzahlen oder - für unsere
Verwaltung am Einfachsten - durch
Einzugsverfahren
(Einzugsermächtigungen können im
Pfarrbüro ausgefüllt werden).

Für Ihre Unterstützung von Kirche
und Pfarrei sagen wir Ihnen ein
herzliches Vergelt`s Gott.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Kleiner, Pfarrer 
Franz Binder, Kirchenpfleger