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1. Januar 2005:

Ab 1. Januar
Untergriesbach und Gottsdorf
sind ein Pfarrverband

    

Pfarreien

Untergriesbach

Gottsdorf

Bistum Passau erhält neue Struktur auf Pfarrebene

306 Seelsorgestellen in 113 Pfarrverbände neu gegliedert -
16 Dekanate -
Weg einer kooperativen Seelsorge

 
 
Passau (iop). Mit Jahresbeginn hat sich die Struktur der 306 Pfarreien und Seelsorgestellen im Bistum Passau verändert. Sie bleiben zwar als Einzelpfarreien erhalten, sind aber nun in 113 Pfarrverbände zusammengeschlossen.
„Der Wandel der personellen und gesellschaftlichen Bedingungen für die Seelsorge“ machte es erforderlich, die kirchlichen Strukturen anzupassen, beschreibt Diözesanbischof Wilhelm Schraml in dem entsprechenden Statut die Situation. Es gehe um eine „kooperative Seelsorge“. Dieser Weg, so heißt es dort weiter, biete die Gewähr, einerseits die Eigenständigkeit der Pfarreien zu wahren, andererseits die seelsorglichen Möglichkeiten auf die Zukunft hin zu sichern und zu erweitern. Seit dreißig Jahren gebe es in Teilen des Bistums Erfahrungen mit Pfarrverbänden. An diese „bewährte Praxis“ werde angeknüpft. Der neuen Struktur sind Gespräche mit Verantwortlichen aus den Pfarreien, Regionalkonferenzen mit Vertretern des Bischöflichen Ordinariates, Beratungen der Dekane, des Diözesanrates und des Ordinariatsrates vorausgegangen.

Der Pfarrverband bildet also eine kooperative Seelsorgeeinheit mehrerer benachbarter, rechtlich selbständig bleibender Pfarreien. Er nimmt pastorale Aufgaben seiner Mitgliedspfarreien wahr, die von den beteiligten Pfarreien gemeinsam sachgerechter erfüllt werden können. Dabei ist das eigenständige kirchliche Leben der Mitgliedspfarreien durch Aufbau und Förderung der Zusammenarbeit zu wahren und zu stärken.

Organe des Pfarrverbandes sind der Vorsitzende, das Seelsorgeteam und der Pfarrverbandsrat. Die Gesamtverantwortung und -leitung trägt ein vom Bischof dazu bestellter Pfarrer als Vorsitzender des Pfarrverbandes. Er übt sie in Kooperation mit dem Seelsorgeteam und dem Pfarrverbandsrat aus. Er ist Dienstvorgesetzter aller hauptamtlich in der Seelsorge im Pfarrverband Tätigen.

Dem Seelsorgeteam gehören alle hauptamtlich in der Seelsorge im Pfarrverband Tätigen an. Dazu gehören die Pfarrer, Kapläne und Ständigen Diakone. Dazu zählen die Frauen und Männer, die als Pastoralassistenten und -referenten, Gemeindeassistenten und -referenten sowie als Religionslehrer im Kirchendienst arbeiten. Vorsitzender des Seelsorgeteams, das in der Regel einmal pro Woche tagt, ist der Vorsitzende des Pfarrverbandes.

Der Pfarrverbandsrat, der mindestens zweimal im Jahr zusammentritt, setzt sich so zusammen: alle Mitglieder des Seelsorgeteams sowie alle Pfarrgemeinderatsvorsitzenden und Kirchenpfleger. Bis zu vier weitere Mitglieder können durch Wahl dazukommen. Vorsitzender des Pfarrverbandsrates ist der Vorsitzende des Pfarrverbandes. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt nach Wahl eine Person aus den Reihen der Pfarrgemeinderatsvorsitzenden. In diesem Gremium werden etwa pastorale Schwerpunkte festgelegt, die Gottesdienstzeiten geregelt. Es geht dort auch um eine einheitliche Sakramentenvorbereitung.

Das Statut ist mit Wirkung vom 1. Januar in Kraft getreten. In Pfarrverbänden, in denen noch zwei oder mehr installierte Pfarrer oder Pfarradministratoren tätig sind, wird das Statut erst dann wirksam, wenn nur mehr ein installierter Pfarrer amtiert. (Gilt für Untergriesbach und Gottsdorf)
An der Zahl der Dekanate, insgesamt 16, hat sich nichts geändert. Allerdings ist das Stadtkommissariat Altötting, was die Dekanatsstruktur betrifft, in das nunmehrige Dekanat Alt-/Neuötting einbezogen worden. Es gab einige wenige Fälle, in denen Pfarrverbände einem anderen Dekanat zugeordnet wurden.


Die neue Struktur im Überblick:
(Die Auflistung erfolgt nach diesem System: Dekanat, in Klammer jeweils die Zahl der Pfarrverbände.Name des Pfarrverbandes: Pfarrei mit Sitz des Vorsitzenden, weitere Pfarreien.)

Dekanat Hauzenberg (5)
Breitenberg: Breitenberg, Sonnen;
Hauzenberg: Hauzenberg (mit Filiale Oberdiendorf), Germannsdorf, Haag;
Obernzell: Obernzell, Schaibing;
Untergriesbach: Untergriesbach, Gottsdorf;
Wegscheid: Wegscheid, Thalberg, Wildenranna



In den vergangenen Jahren sind teilweise auch Referate im Bischöflichen Ordinariat neu strukturiert worden. So wurde unter anderem für Priester, Diakone, Frauen und Männer im pastoralen Dienst ein eigenes Personalreferat, unter der Leitung von Ordinariatsrat Hans Striedl, eingerichtet. Das Bau- und Kunstreferat gehört zum Finanzressort, unter der Leitung von Ordinariatsrat Max Bloch. Der gesamte Bereich Pastoral ist jetzt wie folgt gegliedert: Seelsorgeamt I, unter der Leitung von Domkapitular Dr. Michael Bär, mit den Schwerpunkten Sakramenten- und Gemeindepastoral, Liturgie, Kirchenmusik und Exerzitien sowie Jugend- und Ministrantenseelsorge. Seelsorgeamt II, Leitung Domkapitular Hans Kümmeringer, mit Schwerpunkt Ehe und Familie sowie kategoriale Pastoral. Seelsorgeamt III, verantwortlich Domkapitular Dr. Hans Wagenhammer, mit dem Bereich der Erwachsenenbildung und Bildungshäuser, der Pfarr-, Dekanats- und Diözesanräte sowie der kirchlichen Erwachsenenverbände.